Minderjährige Flüchtlinge in Deutschland und Europa


Hunderte Flüchtlinge irren zwischen den europäischen Ländern hin und her. Der Grund dafür ist die seit 2003 geltende europäische Dublin-II-Verordnung. Im Gewirr europäischer Vorgaben und Bürokratie sind viele minderjährige Flüchtlinge nur auf Raten geduldet. 
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Es ist kurz vor acht Uhr morgens. Nuri ist auf dem Weg zur Hamburger Ausländerbehörde:


"Mein Ausweis ist fertig."



Der 17-jährige Afghane ist im August 2011 als minderjähriger unbegleiteter Flüchtling in der Hansestadt angekommen. Seine Duldung wird immer nur für ein paar Monate verlängert. In der Ausländerbehörde angekommen, zieht Nuri eine Wartenummer. 



Im Wartesaal sind die Stühle am Boden befestigt, jeder Besucher muss sich zunächst an einem Empfangstisch melden und erklären, was er will. Als Nuri einige Minuten später seinen neuen Ausweis in den Händen hält, erklärt ihm seine Betreuerin Maria:



"Guck mal, wir haben jetzt Monat zwei, bis Monat acht, das sind wie viel? Das sind sechs Monate." 
"Warum geben sie es mir nur für sechs Monate?"



Nuri versteht nicht, warum er nur für ein halbes Jahr einen Aufenthaltstitel erhalten hat. Mit zwölf Jahren hat er Pakistan, wo er mit seinen Eltern als Flüchtling lebte, allein verlassen. Er wollte endlich eine Schule besuchen und etwas lernen. Doch er irrte fünf Jahre durch die Welt:



"Von Pakistan bin ich nach Iran gegangen, vom Iran in die Türkei, von dort nach Griechenland, dann nach Albanien, zwei Tage im Kosovo, von dort nach Serbien, später von dort mit meinem Kollegen nach Ungarn." 



Von da ging es nach Österreich, in die Schweiz und immer wieder nach Ungarn. Insgesamt vier Mal wurde er dort wieder hingeschickt, wurde mehrfach inhaftiert. 



Nuri ist kein Einzelfall - Hunderte Flüchtlinge irren zwischen den europäischen Ländern hin und her. Der Grund dafür ist die seit 2003 geltende europäische Dublin-II-Verordnung, die Norbert Smekal, der Sprecher des Hamburger Einwohnerzentralamtes, so erklärt:



"Bei Dublin II bedeutet das, dass man überprüft, ob jemand in einem anderen Mitgliedstaat bereits schon einen Asylantrag gestellt hat. Und dann wird das Bundesamt prüfen, inwieweit es ein Übernahmeverfahren einleiten kann. Das heißt, es wird Kontakt mit dem entsprechenden Mitgliedstaat aufgenommen, und es wird überprüft, inwieweit es die Möglichkeit der Rücküberstellung gibt." 



Diese Möglichkeit, Menschen ins europäische Ausland zurück zu schieben, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg im vergangenen Jahr insgesamt bei 380 Minderjährigen genutzt. Wie viele davon Alleinreisende waren, kann das Bundesamt nicht sagen. 



Nuri hat sein Schulbuch auf seinem Schreibtisch aufgeklappt. Jetzt, mit 17 Jahren, lernt er endlich lesen und schreiben. 



Dann zieht er eine Schublade auf, kramt darin herum und holt einige Fotos heraus. 



"Das ist mit meinen Freunden in Ungarn, das ist eines aus Italien, das auch, das ist mein Foto, ich bin jetzt hier in Deutschland."



Wo andere im Sommer Urlaub machen, war Nuri immer nur als Flüchtling. Freundlich lächelt er in die Kamera, die schwarzen Haare sind mit Gel in die Höhe gestylt. Welche Spuren diese Zeit wirklich bei ihm hinterlassen hat, zeigen Abdrücke ausgedrückter Zigarettenstummel auf seinen Unterarmen.



Im Jahr 2011 haben mehr als 2100 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in Deutschland einen Asylantrag gestellt, darunter eine deutliche Mehrheit aus Afghanistan. Das sind fast 1000 Jugendliche mehr als noch zwei Jahre zuvor. Im Vergleich zu 2009 hat das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jedoch weniger Asylanträge positiv beschieden.



Auch Milad ist zwei Jahre nach seiner Ankunft in Norddeutschland noch sehr angespannt. Mit seiner großen verspiegelten Sonnenbrille, der Zigarette in der Hand und seinem ernsten Gesicht hat er etwas von einem Halbstarken. Noch immer ist unklar, ob er nicht vielleicht doch nach Ungarn zurück muss, weil er dort zuerst einen Asylantrag gestellt haben soll:



"Ich weiß nicht, ob wir dort einen Asylantrag gestellt haben, aber sie sagen hier in Deutschland, dass wir das gemacht haben. Wir waren in Ungarn und dann haben sie uns verhaftet, weil wir keinen Pass hatten."



Obwohl damals noch minderjährig, kamen Milad und sein Bruder ins ungarische Gefängnis. Heute erhebt Milad schwere Vorwürfe gegen die dortigen Behörden:



"Das Schlimmste war, dass sie Beruhigungsmittel in unser Essen gemacht haben, damit wir nicht so laut sind."



Dabei hatte Milad bereits in seiner Heimat Herat im westlichen Afghanistan einiges durchgemacht:



"Dass ich gesehen habe, wie die Taliban meinen Vater weggenommen haben, vor meinen Augen. Und er war fast zwei Jahre weg. Wir dachten, dass er tot ist." 



Die Familie bezahlte einen Informanten, der Vater kam zurück, verschwand aber danach wieder spurlos. Bis heute weiß Milad nichts über den Verbleib seines Vaters. Die Mutter lebt als Flüchtling im Iran. 



Über den oft jahrelangen, verzweifelten Kampf junger Flüchtlinge, im Gewirr europäischer Vorgaben und deutscher Bürokratie einen Platz zu finden, hat der Musiker Heinz Ratz mit eben diesen Jugendlichen eine CD produziert. Damit gehen sie auch auf Tournee, umso mehr Aufmerksamkeit für das Thema schaffen. Die Musik sagt viel über den Frust der Jugendlichen aus. 



An ganz anderer Front kämpft Björn Stehn. Der Anwalt ist spezialisiert auf Asylrecht, er kennt die Tücken des Dublin II Abkommens und seiner Anwendung in Deutschland und Europa. 



"Was in vielen Fällen, die ich hier habe, das Problem ist: Dass Flüchtlinge in den Transitländern gewissermaßen gezwungen werden, einen Asylantrag zu stellen."



Mit einem solchen Antrag erklären die Jugendlichen aber, dass sie volljährig sind - auch wenn dem nicht so ist. Dem Afghanen Nuri ist es in Ungarn zunächst zwar nicht so ergangen, dennoch geriet er in die juristischen Mühlen des europäischen Dublin-II-Abkommens: 



"Er ist in Ungarn zunächst als Minderjähriger anerkannt worden, hat dann aber, hat dann aber festgestellt, dass er keinerlei Unterstützung bekommt, keine Möglichkeit hat zur Schule zu gehen, sondern im Grunde genommen vor sich hin vegetiert hat, ist dann nach Österreich, hat dort einen Asylantrag gestellt. Von den österreichischen Behörden wurde dann festgestellt: Nein, du warst schon in Ungarn, man hat ihn wieder nach Ungarn geschickt, was nicht rechtmäßig war, weil er ja den ersten Asylantrag in Österreich gestellt hat." 



Laut Dublin-II-Vorschrift wäre dann nämlich Österreich zuständig gewesen. Die ungarischen Behörden erklärten den bis dahin minderjährigen Nuri plötzlich zum Volljährigen. Er kam kurzzeitig in Haft, floh in die Schweiz, wurde dort aufgegriffen und wieder nach Ungarn zurückgeschickt. 



Als er nach Deutschland kommt, erkennt ihn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zwar wieder als Minderjährigen an, doch: 



"Was jetzt von Deutschland aus versucht wird, ist ihn irgendwie loszuwerden. Die Anfragen, die gestellt wurden, sowohl an Ungarn gestellt als auch an Österreich oder in die Schweiz, weil alle drei Länder gemeldet haben: Ja, der war bei uns."



Vermutlich werde sich Ungarn bereit erklären, Nuri zurück zu nehmen, dann könne nur noch ein deutsches Gericht die Abschiebung aufhalten, sagt Stehn. Doch das ist langwierig, wie auch der Fall von Milad und seinem Bruder zeigt. Auch sie sollten nach Ungarn abgeschoben werden. Bis das entschieden ist, wird sich auch an ihrem unsicheren Aufenthaltsstatus nichts ändern. 
Grundsätzlich könnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch machen, also das Asylverfahren ganz an sich ziehen. Das hat Deutschland zum Beispiel für alle Dublin Fälle aus Griechenland gemacht, nachdem bekannt wurde, wie katastrophal dort die Bedingungen für Flüchtlinge sind. 



Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen fordern, dass dies auch für andere europäische Länder gilt. Edda Rommel arbeitet für den Niedersächsischen Flüchtlingsrat und ist Regionalkoordinatorin für den Bundesfachverband Minderjähriger Unbegleiteter Flüchtlinge:



"Wir wissen, dass speziell nicht nur in Ungarn, auch in Tschechien und Rumänien das sehr schwierig ist. Die Unterbringung ist extrem schlecht. Es gibt keine Betreuung, und es gibt auch einzelne Einrichtungen, wo sie weder vor- noch zurückkommen, das heißt, sie können nicht über die Grenzen, können aber auch nicht zurück und verweilen da im Nichtstun, in einem Niemandsland."



Besonders Ungarn steht im Fokus der Kritik. Ende April hat Pro Asyl an die Bundesregierung appelliert, Abschiebungen nach Ungarn sofort zu stoppen. Die Organisation bezog sich dabei auf einen Länderbericht des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen UNHCR. Darin ist von physischen und verbalen Misshandlungen durch Wachbeamte die Rede. Über einen generellen Abschiebestopp nach Ungarn entscheidet das Bundesinnenministerium. 
Auf Anfrage gibt es eine schriftliche Stellungnahme:



Auch unter Berücksichtigung des Berichts des UNHCR zum ungarischen Asylsystem von April 2012 besteht nach hiesiger Einschätzung keine Situation in Ungarn, die zu einer vollständigen Aussetzung von Überstellungen im Sinne eines Rückführungsstopps veranlasst. 



Über einzelne Asylanträge entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg. Dessen Mitarbeiter äußern sich nur selten in den Medien. Erst auf mehrmaliges Drängen erklärt sich die Unterabteilungsleiterin für den Bereich "Operative Querschnittsaufgaben Asyl", Renate Leistner-Rocca, zu einem Gespräch bereit und erläutert die Abschiebungen nach Ungarn.



"Wir haben eigene Erkenntnisse insbesondere über unseren Liaisonbeamten, den wir in Ungarn seit einigen Monaten haben. Der sich dort auch sehr frei bewegen kann, der schon verschiedene Aufnahmeeinrichtungen besucht hat und der in der ungarischen Asylbehörde angesiedelt ist." 



Eine erste Konsequenz sei bereits erfolgt: Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge würden seit einigen Monaten nicht mehr inhaftiert. Deutschland ist gewissermaßen durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2011 dazu verpflichtet worden, sich einen genauen Überblick über den Umgang mit Flüchtlingen in anderen EU-Staaten zu verschaffen. In dem Urteil des EuGH heißt es mit Blick auf die Dublin-II-Verordnung: 



Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er Gefahr läuft, unmenschlich behandelt zu werden. 



Ausdrücklich weist der EuGH auf das bereits von dem Hamburger Anwalt Björn Stehn genannte Selbsteintrittsrecht hin. Danach kann ein EU-Mitgliedstaat das Asylverfahren an sich ziehen; vorausgesetzt, das Asylverfahren in dem anderen EU-Land weist systemische Mängel auf und der Flüchtling muss eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung fürchten. 



Doch was genau ist ein systemischer Mangel? Dazu die Fachfrau vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Renate Leistner-Rocca: 



"Also ein systemischer Mangel wäre zum Beispiel, wenn die Organisation des Verfahrens insgesamt so ist, dass der Zugang zum Verfahren, die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, von vornherein aussichtslos ist. Dass man also damit rechnen muss, dass es Monate dauert, bis man zu der Behörde vorstößt, bis man seinen Antrag stellen kann, et cetera. Das wäre zum Beispiel ein systemischer Mangel."



Einen solchen gibt es aus Sicht des Bundesinnenministeriums in Ungarn jedoch nicht. Zwar seien Defizite in Einzelfällen beim Asylverfahren nicht auszuschließen, doch fehlten Anhaltspunkte auf systemische Mängel, heißt es dazu in einer schriftlichen Stellungnahme des Bundesinnenministeriums.



Bleibt die Frage: Welche Rolle spielen bei der Entscheidung über ein Asylverfahren die Fluchtgründe und die Erlebnisse auf dem Reiseweg minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge? Selbst wenn sich die Situation in Ländern wie Ungarn jetzt verbessert haben sollte: Die Jugendlichen haben ihre Erinnerungen an die Flucht, die sie so schnell nicht loslassen. Nuri und Milad sind seit Monaten in psychotherapeutischer - speziell Trauma-therapeutischer Behandlung. 



Nuri hat sich am Anfang viel selbst verletzt, reden will er darüber aber nicht. Ebenso wenig wie über seine psychischen Probleme. Mit seinen geringen Deutschkenntnissen sagt er nur:



"Zwei, drei oder vier Uhr kann ich schlafen, ich habe aber keinen guten Schlaf."



Auch Milad schläft oft schlecht, doch viel schlimmer ist die Angst, die ihn einfach oft überfällt. Möglicherweise ist sie eine Folge der Erlebnisse in Afghanistan. Der heute 19-Jährige kapselt sich deshalb oft ab: 



"Ich bin so oft traurig, ich will immer allein sein, ich will nicht so oft in Gesellschaft mit Freunden sein." 



Hilfe finden diese und andere Flüchtlinge bei Mohammad Rahrakhshan. Der Psychotherapeut berichtet von schweren psychischen Problemen seiner Patienten. 



"Viele Jugendliche haben auch in der Heimat schwere traumatische Erlebnisse gehabt, wie zum Beispiel, dass vor ihren Augen Familienmitglieder getötet wurden, Bombenangriffe und dann auch viele traumatische Erlebnisse auf dem Fluchtweg." 



Dazu gehören vor allem die Inhaftierungen. Versucht der Diplom-Psychologe mit ihnen über ihre Erfahrungen zu reden und diese aufzuarbeiten, brechen häufig der ganze Schmerz und die Wut aus ihnen heraus:



"Sie schlagen mit dem Kopf gegen die Wand, drücken Zigaretten auf der Hand oder anderen Körperteilen aus, sehr viele Jugendliche, die sich selbst mit scharfen Gegenständen verletzen, sodass sie oft am Anfang der Behandlung bei mir ins Krankenhaus eingewiesen werden müssen."



Gegen Nuris Schlafstörungen setzt der Psychotherapeut eine besondere Brille mit eingebauten Lautsprechern ein. Während es auf den Ohren bummert, flackert vor den Augen ein rotes Licht. 



"Das Gerät produziert verschiedene Lichtsequenzen, dadurch versucht man, durch Augen und Ohren das Gehirn zu reizen." 



Letztlich hilft die Brille Patienten wie Nuri, sich zu entspannen und zur Ruhe zu kommen. Liegt er abends schlaflos im Bett, soll er die neu erlernten Reiz-Reaktionsmuster im Gehirn abrufen und so besser in den Schlaf finden. Therapeut Rahrakhshan kann versuchen, gegen die Schatten der Vergangenheit anzugehen und den Jugendlichen so zu helfen, ihren Alltag in Deutschland zu bewältigen. Der sei jedoch oft von einem lang andauernden, unsicheren Aufenthaltsstatus geprägt. Die Angst vor einer erneuten Abschiebung erschwere die Arbeit, sagt Rahrakhshan.



Stellt ein Flüchtling einen Asylantrag, erfolgt erst einmal eine Anhörung durch einen Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Dabei soll er zu den Gründen seiner Flucht befragt werden. Doch genau das passiere nicht, sagt Anwalt Björn Stehn, der oft als Rechtsvertreter bei den Anhörungen dabei ist. Es werde absichtlich nur nach dem Reiseweg gefragt:



"Wenn das Bundesamt eine Anhörung zu den Asylgründen durchführt, dann wird sozusagen damit gleichzeitig erklärt: Wir führen das Asylverfahren in Deutschland durch, und die Verwaltungsgerichte sehen das dann als eine Ausübung des Selbsteintrittsrechts und sagen: Wunderbar: Damit ist Deutschland zuständig für das Asylverfahren und es gibt keine Dublin-Überstellung mehr." 



Renate Leistner-Rocca vom Bundesamt will das zunächst so nicht stehen lassen:



"Wenn die Reise so verlaufen ist oder auch die Ereignisse im Herkunftsland, wenn die sich so dramatisch ausgewirkt haben, dass ein Minderjähriger dadurch traumatisiert wurde und sich dadurch, aus diesem Trauma, dann eine Erkrankung, zum Beispiel eine posttraumatische Belastungsstörung entwickelt hat, dann wird das in unseren Entscheidungen natürlich berücksichtigt. Es ist allerdings, wenn es jetzt nicht um eine Abschiebung in den Herkunftsstaat geht, sondern um eine Überstellung in ein EU-Mitgliedstaat, dann durchaus so, dass wir zu diesen Mitgliedsstaaten Informationen einholen, inwieweit diese Erkrankung im Mitgliedstaat auch behandelbar ist." 



Dass der 17-jährige Nuri beispielsweise seine traumatischen Erlebnisse gerade mit dem EU- Land Ungarn verbindet, kommt also nicht zum Tragen. 



Dass der Afghane Milad durchweg gute Noten hat und nach nur zwei Jahren das Abitur ablegen wird, spielt im Dublin-Verfahren ebenfalls keine Rolle. Dabei wollen doch immer mehr Bundesländer, gerade auch in Norddeutschland, gut integrierten Jugendlichen eine Perspektive bieten. 



Von einer dauerhaften Perspektive merken viele der jungen Dublin-II-Flüchtlinge jedoch nichts. Das europäische Abkommen sollte abschreckend wirken, doch es hat seine Wirkung verfehlt, wie die steigenden Flüchtlingszahlen steigen. Dublin II hat nur das Verfahren verlängert und zu mehr Bürokratie geführt. Was zählt sind EU-Vorschriften, nicht der Einzelfall. Bei Jungen wie Milad, der nach dem Abitur Physik und Mathematik studieren und vielleicht Lehrer werden will, wird dabei eine Chance verschenkt. 



"Ich will deutsche Freunde haben, damit ich mehr über die Kultur lerne. Ich wohne jetzt hier, ich möchte mehr über die Deutschen wissen, ihre Kultur kennen lernen. Ich wohne jetzt hier, ich weiß nicht, wie lange noch, aber ich hoffe, ich werde lebenslang hier wohnen."

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